Steuerreform in Chile

Chile befindet sich mitten im Modernisierungsprozess seines Steuersystems. Basierend auf dem entsprechenden Gesetz, dem  Proyecto de Modernización Tributaria vom August 2018, betreffen die Änderungen folgende Regelungen:

 

  • Körperschaftssteuer
  • Kapitalertragssteuer
  • Bestimmungen für Betriebsstätten
  • Einführung einer digitalen Dienstleistungssteuer

 

Ziel der Steuerreform ist es, das chilenische Einkommensteuersystem zu vereinfachen und an neue Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen. Im folgenden werden die einzelnen Reformelemente detailliert erläutert.

 

Integration der Einkommensteuerregelung

Eine frühere Steuerreformen in Chile hatte zwei unterschiedliche Einkommensteuerregelungen eingeführt, je nachdem ob Unternehmen in Chile ansässig waren oder nicht. Nicht-ansässige Steuerzahler zahlen demnach eine effektive Steuerrate von 44,45%, während ansässige Unternehmen nur 35% zahlen.

Die Steuerreform soll diese beiden Systeme nun integrieren, um ein einheitliches Steuersystem für alle körperschaftsteuerpflichtigen Steuerpflichtigen zu schaffen. Nach der neuen Regelung zahlen Unternehmen jährlich 27% Steuern auf ihr zu versteuerndes Nettoeinkommen. Außerdem werden die Register, zu deren Führung Unternehmen verpflichtet sind, stark vereinfacht, um die Compliance mit den Steuervorschriften zu erleichtern.

 

Kapitalgewinne

Aktuell unterliegen Personen ohne Wohnsitz in Chile einer zusätzlichen Quellensteuer von 35% auf Kapitalgewinne aus der Veräußerung oder Übertragung von Anteilen oder Quotenrechten chilenischer Unternehmen. Die Steuerreform senkt diese auf 20%.

 

Abzugsfähigkeit von Ausgaben

Laut dem chilenischen Einkommensteuergesetz sind Ausgaben dann abzugsfähig, wenn sie in direktem Zusammenhang mit den erzielten Einnahmen stehen. Zahlungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden als „abgelehnte Ausgaben“ betrachtet (wie z. B. Zahlungen für Vertragsstrafen oder Non-Compete-Zahlungen). Sie unterliegen aktuell einer Strafsteuer, selbst wenn sie für das Unternehmen obligatorisch und notwendig sind.

Gemäß dem neuen Vorschlag sollen alle Ausgaben abzugsfähig sein, solange sie direkt oder indirekt mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens zusammenhängen, sofern der Betrag als angemessen erachtet wird.

 

Abzugsfähigkeit von Lizenzgebühren an verbundene Parteien im Ausland

Solche Lizenzgebühren können aktuell bis zu einer Grenze von  4% des Bruttoumsatzes für Verkäufe und Dienstleistungen im jeweiligen Kalenderjahr vom besteuerbaren Nettoeinkommen abgezogen werden. Diese Grenze soll durch die Steuerreform abgeschafft werden.

 

Betriebsstätten

Das chilenische Einkommensteuergesetz enthält keine Definition für Betriebsstätten.  Die Steuerreform orientiert sich daher an den geltenden OECD-Richtlinien. Danach besteht Schutzverpflichtung in Situationen, wo ein Standort für die dauerhafte oder gewohnheitsmäßige vollständige oder teilweise Ausübung eines Geschäfts oder einer Tätigkeit durch eine Person oder Organisation ohne Wohnsitz in Chile genutzt wird.

Eine Betriebsstätte liegt auch dann vor, wenn eine ausländische Person oder juristische Person ihre Tätigkeit im Land durch einen Vertreter ausübt, der gewohnheitsmäßig Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Geschäft des Ausländers schließt oder eine Schlüsselrolle beim Abschluss der Vereinbarungen oder Verhandlungen spielt, ohne dass diese von der ausländischen Person verändert werden.

 

Gutschriften für im Ausland gezahlte Steuern

Das Steuerreform wird die Regelungen für Gutschriften für im Ausland gezahlte Steuern neu ordnen, deren Wortlaut vereinfachen und die fragmentierten Rechtsvorschriften in nur einer Bestimmung zusammenführen. Dafür wird eine detaillierte Liste der Einkünfte erstellt, auf die ausländische Steuern in Chile angerechnet werden können. Dazu gehören:

 

  • Dividenden
  • Einkünfte aus der Nutzung von immateriellen Vermögenswerten
  • Einkünfte aus der Erbringung von freiberuflichen oder technischen Dienstleistungen
  • Gehälter
  • Einkünfte im Zusammenhang mit einer Betriebsstätte eines chilenischen Unternehmens
  • Einkünfte aus einer kontrollierten ausländischen Gesellschaft
  • Einkünfte aus einem Land, mit dem Chile ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat

 

Darüber hinaus legt die Steuerreform die maximal verfügbare Gutschrift für Vertrags- und Nichtvertragsländer auf 35% fest. Aktuell gilt für Nichtvertragsländern eine Gutschriftgrenze von 32%.

 

Quellensteuersatz auf Zinsen

Mit dem Steuergesetz soll das Konzept des „Endbegünstigten“ eingeführt werden. Damit wird die Anwendung der 4% ermäßigten zusätzlichen Steuer auf Zinszahlungen auf folgende Akteure begrenzt:

 

  • ausländische Banken
  • Versicherungsunternehmen
  • ausländische Pensionsfonds
  • ausländische Finanzinstitute

 

Regeln für Thin Caps

Wenn ein Darlehen von einem Dritten gewährt wird, gelten aktuell die gezahlten Zinsen als Zahlung an eine verbundene Partei, es sei denn, das Darlehen wird von einem Dritten gewährt, der dafür eine Dienstleistungsgebühr berechnet.

Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass eine Zinszahlung als an eine verbundene Person dann als geleistet gilt, wenn die Finanzierung mit einer direkten oder indirekten Garantie einer verbundenen Person des Schuldners gewährt wird, sofern diese ihren Wohnsitz im Ausland hat und der Endbegünstigte der Zinsen ist.

 

Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Sachanlagen

Das chilenische Mehrwertsteuergesetz erlaubt Steuerzahlern die Beantragung der Rückerstattung ihres Mehrwertsteuerguthabens in bar, wenn sie Anlagevermögen erworben haben. Dafür müssen die Steuerzahler das Guthaben über sechs oder mehr Monate ansammeln, bevor der Antrag möglich ist. Dieser Antrag muss bei der chilenischen IRS eingereicht werden, die eine Frist von 60 Tagen hat, um ihn zu bescheiden.

Mit dem Steuergesetz soll die oben genannte Frist verkürzt werden. Die Mehrwertsteuergutschriften müssen nur noch zwei Monate lang kumuliert werden und Chiles IRS hätte nur fünf Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen, es sei denn, sofern es kein weiteres Prüfungsverfahren gibt. Dies gilt nun auch für im Bau befindliches Anlagevermögen.

 

Mehrwertsteuerbefreiung

Das chilenische Mehrwertsteuergesetz legt fest, dass Zahlungen, die einer zusätzlichen Steuer unterliegen, von der Mehrwertsteuer befreit sind, wenn:

  • sie nicht in Chile erbracht werden und
  • aufgrund eines nationalen Gesetzes oder eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht von der zusätzlichen Steuer befreit sind

 

Mit dem Steuergesetz soll diese Mehrwertsteuerbefreiung nur noch für Steuerzahler gelten, die ausschließlich ausländische Dienstleistungen erbringen. Dies wirkt sich direkt auf standardisierte Software aus, für die ein Mehrwertsteuersatz von 19% gelten würde. Die Unternehmensgewinne im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens könnten ebenfalls von dieser Änderung betroffen sein.

 

Digitale Dienstleistungssteuer

Die Steuerreform sieht eine Steuer auf digitale Dienste vor (Digital Services Tax, DST) . Dabei handelt es sich um eine spezifische, indirekte und alleinige Steuer auf digitale Dienste, die von ausländischen Unternehmen oder Einzelpersonen für einzelne chilenische Benutzer angeboten werden. Die DST beträgt 10% des vom Benutzer bezahlten Bruttobetrags.

 

Zu digitalen Diensten gehören:

  • Vergütete digitale Vermittlungsdienste
  • Vergütete digitale Unterhaltungsdienstleistungen
  • Ausländische Marketingdienstleistungen
  • Nutzung und Abonnement von internetbasierten technologischen Diensten auf Plattformen
  • Datenspeicherungsdienste

 

Wenn die Dienstleistungen in bar bezahlt werden, ist die ausländische Gesellschaft verpflichtet, das chilenische IRS über ihre Geschäftstätigkeit zu informieren und die entsprechende Steuer zu deklarieren und zu zahlen. Es wird ein Verzeichnis der Anbieter digitaler Dienste erstellt.

 

Bevor die Steuerreform in Kraft tritt, sollten Unternehmen mit Sitz in Chile ihre Steuercompliance überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen auch hinsichtlich ihrer IT-Systeme veranlassen.

 

Die entsprechenden regulatorischen Veränderungen könnten auch für Ihr Unternehmen hinsichtlich Customizing oder Wartung ihres ERP / SAP Systems relevant sein. Kontaktieren Sie uns gerne, um herauszufinden, inwiefern die neuen Regelungen Ihrerseits eine Reaktion erfordern – wir beraten Sie kompetent und zeitnah!

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