Arbeitsreform in Chile

Am 2. Mai 2019 kündigte die Regierung den zweiten Entwurf der Arbeitsreform an, mit der das chilenische Arbeits- und Steuersystem modernisiert werden soll. Das neue Projekt konzentriert sich unter anderem auf folgende Themen:

 

  • Arbeitszeiten
  • Identifizierung von Dienstleistungsexporteuren
  • Antrag auf Erstattung der Ausfuhrumsatzsteuer
  • Steuer auf Dividenden für ausländische Einkünfte

 

Arbeitszeitregelungen 

Hinsichtlich der Arbeitszeitregelungen gibt es folgende Neuerungen, die Arbeitgeber berücksichtigen müssen:

  • Monatlich 180 Stunden, die wöchentlich unterschiedlich verteilt sein können
  • Die Arbeitswoche verteilt sich auf nicht weniger als 4 und nicht mehr als 6 Tage (bisher: nicht weniger als 5 und nicht mehr als 6 Tage)
  • Verträge über halbjährliche oder jährliche Konferenzen mit der Gewerkschaft
  • Einführung eines Überstundenkontos mit wöchentlichem oder monatlichem Limit (bisher: tägliches Limit)
  • Ausgleich von Überstunden mit zusätzlichen Urlaubstagen. Diese Maßnahme könnte sich auf bis zu 5 Urlaubstage pro Jahr erhöhen.

 

Identifizierung von Dienstleistungsexporteuren

Steuerpflichtige, die Dienstleistungen im Ausland erbringen, müssen sich nun per Verwaltungsantrags über die Webseite der SII im Internet als solche ausweisen. Voraussetzung dafür ist, dass ihre müssen Wirtschaftstätigkeit die Erhebung der Mehrwertsteuer auslöst.

 

Antrag auf Erstattung der Ausfuhrumsatzsteuer

Lieferanten von Exportdienstleistungen, die vollständig im Ausland erbracht und genutzt werden, können einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer stellen. Dieser muss die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Exportrechnung muss vorher ausgestellt worden sein
  • Rückerstattung erfolgt nur in Bezug auf die im Rahmen der Exporttätigkeit gezahlte Steuer für die Dienstleistungen, die ausschließlich im Ausland erbracht und genutzt werden
  • In dem Land, in dem die Dienstleistung erbracht und genutzt wird, muss eine Steuer gleicher oder ähnlicher Art auf die Mehrwertsteuer erhoben werden

 

Zusätzliche Steuer auf Dividenden, die aus Einkünften aus dem Ausland stammen

Gesellschaften, die dem teilintegrierten System unterliegen, können Dividendenausschüttung an einen im Ausland ansässigen Aktionär vornehmen. Ist dies der Fall und wurde die Ausschüttung teilweise aus Einkünften aus dem Ausland finanziert, so besteht das Recht auf eine Steuergutschrift. Gemäß der Reform ist es jedoch unter bestimmten Aspekten nicht mehr zulässig, die Gutschrift für die endgültigen Steuern im Voraus zu gewähren. Aufgrund der Komplexität dieser Regelung sollten betroffene Unternehmen diesbezüglich einen Steueranwalt konsultieren.

 

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