e-Invoicing Mexico

Anders als in Europa dient das e-Invoicing in Lateinamerika schon lange der staatlichen Kontrolle der Finanzflüsse von Unternehmen. Dabei unterscheiden sich die Anforderungen der Länder erheblich von denen in Europa– und ändern sich zudem häufig.

Seit 2014 müssen Unternehmen in Mexiko die elektronische Rechnungsstellung CFDI (Comprobante Fiscal Digital a través de Internet) nutzen. Das Rechnungsverfahren an sich wird nicht von staatlicher Seite aus durchgeführt, sondern von zertifiziertes Drittfirmen, den PACs (Proveedor Autorizo da Certificación). Seit Ende 2017 müssen zusätzlich im Rahmen des Complementos-de-Pagos Dokumentes alle Zahlungseingänge an die Finanzbehörde SAT (Servicio de Administración Tributaria) gemeldet sowie Geschäftsbücher elektronisch hinterlegt werden. Rechnungen müssen inzwischen bis zu 10 Jahre gespeichert werden.

Der Prozess

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Prozess

Rechenschaftspflicht und Digitale Zertifikate
Die Rechnung muss in einem System registriert werden, welches die exakte Zeit der Ausfertigung vermerkt. Versender der Rechnung benötigen ein von der mexikanischen Steuerbehörde genehmigtes digitaler Zertifikat, um damit die CFDI in der jeweils aktuellen Version zu generieren.

Zertifizierung der CFD
Ein von der mexikanischen Regierung anerkannter e-Invoicing Provider (PACs) verifiziert die Rechtmäßigkeit der Rechnung gegenüber der SAT, die der Rechnung zur Autorisierung eine 32-stellige Zertifizierungsnummer (UUID – universally unique identifier) beifügt. Mithilfe der UUID kann die SAT alle relevanten CFDI Dokumente und damit verbundene Zahlungen tracken. Bei Nicht-Autorisierung der Rechnung fügt die SAT der XML-Datei statt der UUID einen Ablehnungscode bei. Der PAC muss die Rechnung innerhalb von 72 Stunden an die mexikanische Regierung weiterleiten.

Die Idee hinter dem zeitgenauen Rechnungs- und  Zahlungs-Tracking ist die Abführung der Umsatzsteuer, welche innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss und nicht – wie z.B. in Brasilien – erst nach der physischen Auslieferung der Ware erfolgt. Vor der Einführung dieser Regelung konnte die mexikanischer Steuerbehörde SAT (Servicio de Administración Tributaria) keine Teilzahlungen tracken bzw. nicht unterscheiden, ob es sich um eine Rechnung oder tatsächliche Zahlung handelte. Dies führte dazu, dass Unternehmen ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer zahlten bzw. dass Rechnungen nach ihrer Zahlung gecancelt wurden, damit der Kunde die Zahlung der Umsatzsteuer vermeiden konnte.

Verpflichtend ist die Erstellung der Pagos-Dokumente für folgende Konstellationen:

  • Zahlungen, die mit einer Regierungs-Umsatzsteuer assoziiert sind
  • Anzahlungen (Anticipos), unabhängig davon, ob die Ware bereits geliefert wurde
  • Teilzahlungen
  • Zahlungen ohne Geldaustausch

Um weitere Steuerhinterziehungsmethoden zu unterbinden, hat die SAT darüber hinaus ein elektronisches Auditing-system in Echtzeit eingeführt. Dadurch hat die SAT einen genauen Überblick über die Verkäufe, Preise und tatsächlichen Gewinne eines Unternehmens. Selbst re-Audits für bereits geprüfte Sachverhalte sind durch die SAT möglich.

Wir machen Ihr System fit fürs e-Invoicing

In den meisten lateinamerikanischen Ländern müssen Rechnungen direkt oder über zertifizierte Provider an die jeweilige Steuerbehörde übermittelt werden. Mit zunehmendem Volumen steigt bei gesetzlichen Änderungen dabei das Risiko für Verstöße. Wir setzen entsprechende technische Lösungen für SAP-Anwender um.

Das Beste aus zwei Welten

Der ortevo Connector ist unsere kostengünstige und flexible Lösung für Ihr Business-to-Government (B2G) e-Invoicing: Über das Basis SAP eDocument Framework bindet er die Systeme spezialisierter e-Invoicing-Dienstleister an Ihr SAP-System an.

Zwei Wege, ein Ziel

Ihre SAP-Anwendung lässt sich auf zwei Arten für das e-Invoicing konsolidieren: über die Nutzung der SAP-Lösungen oder die Anbindung eines spezialisierten Dienstleisters. Beide können die Anforderungen der einzelnen Länder in den vier wesentlichen Punkten umsetzen.

Das Format

In der Regel schreiben die lateinamerikanischen Steuerbehörden ein XML-Format für Rechnungen vor. Die genauen Anforderungen sind dabei länderspezifisch.

Die Signaturen

Rechnungen dürfen in Lateinamerika nur mit der Signatur der jeweiligen Behörden an Kunden versandt werden. Je nach Land werden dafür unterschiedliche Verfahren genutzt.

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Die Steuerkontrolle

Die steuerliche Nachverfolgung von Rechnungen wird in der Regel über individuelle Codes ermöglicht. Diese Codes müssen in der Rechnung integriert sein.

Vorgaben zu Druckformaten

Obwohl das e-Invoicing in Lateinamerika weit verbreitet ist, muss in einigen Ländern auch die ausgedruckte Rechnung genauen staatlichen Vorgaben entsprechen.

Dafür steht ortevo als Ihr Partner beim e-Invoicing

Aktualität

Unsere Lösungen passen sich bei Änderungen flexibel an die jeweils neuen gesetzlichen Vorgaben an.

Verlässlichkeit

Auch mit verschiedenen e-Invoicing-Partnern in mehreren Ländern bleibt Ihr System übersichtlich.

Risikominimierung

Selbst bei großen Volumina halten unsere Lösungen alle Bestimmungen ein und vermeiden so Verstöße.

Entlastung

Ihre IT-Abteilung muss die häufigen regulatorischen Veränderungen in Lateinamerika nicht (mehr) verfolgen.

Langfristigkeit

Ist Ihre IT-Landschaft für das Thema e-Invoicing konsolidiert, sparen Sie regelmäßige Anpassungen.

Lösungsoffenheit

Unabhängig von Ihrer präferierten Herangehensweise unterstützen wir Sie bei der Auswahl und Umsetzung.

Unsere Partner

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Wir zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten auf und unterstützen Sie sowohl bei der Auswahl als auch der Umsetzung der für Sie geeigneten Lösung. Unseren ortevo Connector präsentieren wir Ihnen gerne auch live!