Chile: Meistbegünstigungsklausel in Internationalen Verträgen

Gemäß des Meistbegünstigungsprinzips muss ein Staat einem anderen die gleichen außenhandelspolitischen Vorteile einräumen, die er bereits einem dritten Staat zugestanden hat. Die Klausel ist Grundbestandteil des GATT sowie anderer Handelsabkommen.

 

Chile-Japan Treaty

Der seit Januar 2017 implementierte Chile-Japan-Vertrag sieht Quellensteuerraten für Zinsen und Tantiemen vor, von denen nun auch andere Handelspartner nachträglich ab dem profitieren sollen.

Konkret handelt es sich dabei um Quellensteuern auf folgende Einnahmen:

  • 4% auf Zinsgutschriften bzw. gutgeschriebene, zur Verfügung gestellte oder als Aufwand erfasste Zinsen (Artikel 11 des Vertrags)
  • 2% auf Tantiemen für die Nutzung oder die Nutzungsrechte für industrielles, kommerzielles oder wissenschaftliches Equipment (Artikel 12 des Vertrags), normale Rate: 10%

 

Artikel 11 bezieht sich allerdings nicht auf alle Steuerzahler, sondern nur auf folgende Akteure:

  • Banken, Versicherungen oder ähnliche Finanzinstitute, die Geld verleihen
  • Unternehmen, die Maschinen oder Equipment verkauft, bei dem Zinsen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gezahlt werden, die im Rahmen des Verkaufs auf Kredit entstehen
  • Jedes andere Unternehmen, welches in den drei Steuerjahren vor dem Jahr der Zinszahlung mehr als 50% seiner Verbindlichkeiten aus Aktien oder verzinsten Krediten bezieht

Steuerzahler, die dieser Gruppe nicht angehören, zahlen für die Steuerperiode 2017-2018 15% bzw. 10% ab Januar 2019.

 

Quellensteuer-Änderungen

Daraus ergeben sich folgende Quellensteuer-Änderungen für die jeweiligen Vertragspartner:

 

Vertragspartner% Quellensteuer auf Zinsen gemäß Artikel 11%

Quellensteuer auf Tantiemen gemäß Artikel 12

% Quellensteuer auf Zinsen von Aktien/Sicherheiten
Japan4%2%n/a
Spanien4% rückwirkend zum 1. Januar 2017

 

10% Standardrate seit 1. Januar 2019

2% rückwirkend zum 1. Januar 2017

 

10% Standardrate

5%
Österreich
Ecuador10%5%
Italienn/an/a5%
China10% Standardraten/a5%

 

Diese Anpassungen folgen damit einer IRS-Entscheidung vom April 2018, die bereits steuerliche Anpassung gemäß des Meistbegünstigungsprinzips für folgende Länder festlegte:

 

  • Tschechien
  • Dänemark
  • Irland
  • Korea
  • Polen
  • Großbritannien

 

Durch die rückwirkende Quellensteueranpassung entstehen für Unternehmen aus den betroffenen Vertragspartnerländern Rückerstattungsmöglichkeiten für Zahlungen, die seit Januar 2017 getätigt wurden. Darüber hinaus ist zukünftig mit weiteren IRS-Entscheidungen zu rechnen, die sich auf das Meistbegünstigungsprinzip beziehen.

 

 

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