Im Jahr 2007 wurde in Argentinien die elektronische Rechnung eingeführt, welche seit 2015 für alle Unternehmen verpflichtend ist. Die in Argentinien für die elektronische Rechnungsstellung zuständige Finanzbehörde ist die AFIP (Administracion Federal de Ingresos Publicos). Das e-Invoicing System basiert auf einer XML-Datei, die bestimmte Steuerdaten sowie eine elektronische Signatur besitzt, um die Authentizität des Dokumentes zu verifizieren. Dafür benötigen die rechnungsstellenden Unternehmen entsprechenden elektronische Autorisierungscodes (CAE). Ohne die CAE darf Ware nicht versendet werden bzw. ist eine Rechnung rechtlich ungültig. Besonders relevant ist das e-Invoicing für die Typ E Exportrechnungen sowie für die nationalen Typ A und B-Rechnungen.
Unabhängig von dem Rechnungstyp, müssen Unternehmen in Argentinien ein gültiges digitales Zertifikat (CFD, Certificado Fiscal Digital) besitzen und bei der AFIP registrieren lassen. Diese Registrierung ist über einen Fiskalischen Schlüssel (Clave Fiscal) oder ein Passwort über die AFIP-Website möglich und dauert bis zu 30 Tage. Alle offiziellen Dokumente (Rechnungen) tragen laufende Nummern. Kommt es bei einer Rechnung zu einem Problem, muss dieses daher erst gelöst werden, damit die Folgerechnungen erstellt bzw. verifiziert werden können.